Mitteilungspflicht für elektronische Kassen(-systeme) zum 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 startet in Deutschland die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Unternehmen müssen dem Finanzamt alle eingesetzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen melden.
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird seitens Finanzbehörden über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.
Übergangsfristen für vorhandene Systeme
Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind den Finanzbehörden bis zum 31. Juli 2025 mitzuteilen.
Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Mitteilung stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) zu übermitteln sind.
Link auf die BMF-Website zum Schreiben vom 28.6.2024